Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt


Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages führt - mit 10% (ohne MwSt.) der an uns gezahlten Provision.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
  • ENTZER Immobilien kennt das Objekt nicht
  • Das Objekt liegt im Rhein-Neckar-Kreis
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag vor
  • Das Objekt wird nicht bereits beworben
  • Tipp führt zum Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, sollten Sie umgehend handeln. Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular, E-Mail oder rufen Sie uns an. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren. Selbstverständlich ist die Einwilligung zur Weitergabe der Kontaktdaten vom potenziellen Verkäufer Voraussetzung.

Wie berechnet sich die 10% Tippgeber-Prämie?
Beurkundeter Immobilienverkaufspreis / 100 x 0,6 = 10% Tippgeber Prämie
Beispiel:
durchschnittlicher Immobilienpreis im RNK: 400.000 Euro
=> 400.000 Euro / 100 x 0,6 = 2.400 Euro

Weitere Hinweise:
  • Erreichen die Tippgeber-Prämien mehr als 256,00 € im Jahr, sind Privatpersonen dazu verpflichtet, diese als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern.
  • Sollten Sie häufiger als gelegentlich als Tippgeber aktiv sein, können die Tippgeber-Provisionen umsatzsteuerpflichtig werden. Wir bitten Sie, uns in diesem Fall darauf hinzuweisen, um die Provision umsatzsteuerlich korrekt überweisen zu können.
  • Bitte vergewissern Sie sich, dass die Weitergabe der personenbezogenen Daten des Betroffenen zulässig ist.
Glückliche Tippgeber von Entzer-Immobilien
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Senden Sie uns Ihren Tipp

Und freuen Sie sich nach erfolgtem Abschluss über Ihre Prämie.
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